NS-Prozesse:Ja, es muss sein

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Frühere Häftlingsbaracke in der Gedenkstätte Konzentrationslager Sachsenhausen (Brandenburg): Erst seit wenigen Jahren klagt die Justiz auch jene an, die ein kleines Rädchen im System des Genozids gewesen sein sollen. (Foto: via www.imago-images.de/imago images/Joko)

Soll die Justiz wirklich Verfahren gegen greise Menschen führen, die vor mehr als 75 Jahren an Naziverbrechen beteiligt waren? Darauf gibt es eine klare Antwort.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Vor wenigen Tagen wollte das Landgericht Itzehoe mit der Verhandlung gegen Irmgard F. beginnen, 96 Jahre alt und einst Sekretärin des Lagerkommandanten im Konzentrationslager Stutthof. Die Anklage: Beihilfe zum Mord in 11 412 Fällen. Doch das Gericht musste vertagen, die alte Frau war mit dem Taxi aus dem Pflegeheim geflohen, vor einer Vergangenheit, der sie sich nicht stellen wollte. Sie musste von der Polizei in Haft genommen werden.

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Von Renate Meinhof

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