MeinungNS-Prozesse:Die deutsche Justiz korrigiert ihre Rechtsprechung spät, aber gerade noch rechtzeitig

Kommentar von Wolfgang Janisch

Lesezeit: 3 Min.

Vor Jahrzehnten eine Stätte des Grauens, heute ein Museum: die Gebäudes des KZ Stutthof. (Foto: Piotr Wittman/dpa)

Das Urteil über die Mittäterschaft der Sekretärin Irmgard F. im KZ Stutthof wird wohl das letzte dieser Art sein. Seine Bedeutung ist kaum zu überschätzen – aus mehreren Gründen.

Mit dem Urteil gegen Irmgard F., die Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof, geht die juristische Aufarbeitung des organisierten Massenmords der Nationalsozialisten zu Ende. Selbst wenn doch noch ein allerletzter Prozess zustande käme: Was der Bundesgerichtshof (BGH) zu Schuld und Verantwortlichkeit der KZ-Helfer sagen konnte, ist gesagt. Das letzte Kapitel ist abgeschlossen – es war das wichtigste Kapitel überhaupt.

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