Nationalsozialismus:Mörderjuristen

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Der Justizpalast in Nürnberg: der Schwurgerichtssaal 600, in dem zwischen 1945 bis 1949 der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und die Nachfolgeprozesse stattfanden. (Foto: Regina Schmeken/SZ Photo)

Die ersten der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse endeten vor 75 Jahren. Ihre Bedeutung schwindet heute nicht, sie wächst.

Kolumne von Norbert Frei

Es war noch in der Zeit vor den festen Begriffen. Als Telford Taylor in Nürnberg von einem "holocaust of death and misery" sprach, suchte er das Ausmaß von Tod und Elend zu fassen, das die deutschen Funktionseliten unter Hitler angerichtet hatten. Taylors Thema im Februar 1947 war die Verantwortung der Juristen, aber im gleichen Atemzug zählte er auf: Diplomaten, Generäle, Parteifunktionäre, Industrielle - letztlich "alle Führer des Dritten Reiches". Der Enddreißiger war eineinhalb Jahre zuvor in die zerstörte "Stadt der Reichsparteitage" gekommen, im Team von Robert H. Jackson, Amerikas Chefankläger vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Als Justice Jackson nach Verkündung des Urteils gegen die Hauptkriegsverbrecher an den Supreme Court in Washington zurückkehrte, übernahm Taylor, mittlerweile Brigadegeneral, die Anklage in den sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozessen: präzedenzlose Verfahren, deren historisch-politische Bedeutung sich auch 75 Jahre später keineswegs erschöpft hat.

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