Strafverteidigung:Was soll man sagen

The main defendant hides his face before his judgement in a child sex abuse case in Muenster

Der Hauptangeklagte von Münster vor Gericht

(Foto: POOL/via REUTERS)

Wie man jemandem wie dem Kinderschänder von Münster zur Seite steht - und wie besser nicht.

Kommentar von Annette Ramelsberger

Unter Juristen gibt es ein geflügeltes Wort: "Wer ist der ärgste Feind des Verteidigers? Der Mandant." Die Verteidiger des Hauptangeklagten im Missbrauchsprozess von Münster werden ihrem Mandanten sicher geraten haben, Reue zu zeigen, Besserung zu geloben. Aber ein Mandant kann eine ausgeklügelte Verteidigungsstrategie zu Fall bringen, er kann sprechen, wenn Schweigen klüger wäre, er kann das Gericht angreifen oder es angrinsen.

Das Grinsen des Hauptangeklagten hat die Prozessbeteiligten an ihre Grenzen gebracht. So sehr, dass ein Richter den IT-Techniker, der den elfjährigen Stiefsohn über Jahre hinweg vergewaltigt hat, persönlich auf dessen Mimik ansprach. So einer wie er dürfe nie wieder in die Freiheit gelangen, sagte der Richter.

Wer in Gerichtssälen sitzt, als Reporterin, als Staatsanwältin, als Verteidiger, muss oft Unaussprechliches ertragen. Da liegt das Tatmesser auf dem Richtertisch, auf die Wand wird das Bild der entstellten Leiche projiziert, der Gerichtsmediziner spricht ungerührt von Einschusslöchern in der "linken Kopfschwarte", auf einem Tatortvideo sieht man ein leidendes Kind. Wenn dann der Angeklagte auch noch grinst, ist das mehr, als die meisten im Saal ertragen können.

Sie sind Organe der Rechtspflege - und Unternehmer. Was man ihnen mitunter anmerkt

In einem Fall wie dem von Münster, in dem der Täter die Vergewaltigungen per Video aufgenommen hat, ist das Bestreiten der Tat nicht möglich. Aus dem Verteidiger wird dann oft ein "Verurteilungsbegleiter", der nur noch das Schlimmste verhindern soll - die Sicherungsverwahrung zum Beispiel. Auch das war in Münster nicht erfolgreich. Doch das stellt die Notwendigkeit effektiver Verteidigung nicht infrage. Selbst angesichts schlimmster Taten hat ein Angeklagter das Recht auf ein faires Verfahren - und sein Anwalt muss darauf achten, dass alles betrachtet wird, was für den Angeklagten sprechen könnte. Kontraproduktiv wird es erst, wenn Verteidiger Opferzeugen aggressiv angehen oder das Gericht durch Befangenheitsanträge zermürben.

Verteidiger sind keine "Anwälte des Teufels", wie das in Filmen gerne dargestellt wird, sie sind Organe der Rechtspflege. Aber sie sind auch Unternehmer. Der Umgang mit Verbrechern ist ihr Job. Aufsehenerregende Verfahren machen bekannt. Einer der Verteidiger im Münster-Prozess wirbt auf seiner Website mit der erfolgreichen Arbeit im Prozess um die "Kanal-Leiche", beim "Betonmischer-Mord", dem "Hammermord", dem "Stadtpark-Totschlag". Die Liste hört gar nicht mehr auf.

Selten lehnen Anwälte es ab, Vergewaltiger und Kinderschänder zu vertreten. Für die meisten gehört es zum Berufsverständnis, jeden zu verteidigen, der Verteidigung braucht. Auch wenn sich kaum einer um so einen Mandanten reißt. Doch selbst hier erleben sie unterschiedliche Charaktere - vom Mann, der unter seinen pädophilen Neigungen leidet, bis zum rücksichtslosen Vergewaltiger, der auch noch Geld mit seinen Verbrechen macht.

Anwaltliche Kunst besteht nicht darin, mit dem Mandanten zu kumpeln oder sich im Gericht mit Wangenküsschen zu begrüßen (alles schon vorgekommen). Vertrautheit stört eher, Distanz dient auch dem eigenen Schutz. Denn manchmal ergreift sogar erfahrene Anwälte das Grauen, wenn sie die zerstörerische Energie spüren, die von ihrem Mandanten ausgeht. Sie sind dann froh, wenn sie die Besprechungszelle in der Haftanstalt wieder verlassen können. Verteidigen tun sie dann trotzdem. So gut sie können.

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