MeinungBürokratie:Lehrer müssen mittags hungrig bleiben – das gibt es nur in Deutschland

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Kommentar von Detlef Esslinger

Lesezeit: 1 Min.

Guten Appetit, aber nur den Kindern – die Münchner Stadtverwaltung hat einen Paragrafen entdeckt. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Wer an Münchner Grundschulen unterrichtet, bekommt höchstens noch eine halbe Kinderportion zu essen. Aus juristischen Gründen.

Was ist typisch deutsch, und woran erkennt man es? Vielleicht an dieser Sache, die nun aus München bekannt geworden ist, bei 38 Grundschulen. Dort gibt es eine Nachmittagsbetreuung, und deshalb arbeiten dort Pädagogen, die bei der Stadt angestellt sind, sowie Lehrer, die Beschäftigte des Freistaats sind. Zwischen dem Vormittagsunterricht und der Nachmittagsbetreuung liegt das Mittagessen – für die Kinder, für die Pädagogen, aber seit dem 1. November nicht mehr für die Lehrer (und Lehrerinnen natürlich). Denn die Stadt hat festgestellt, dass eine „Dokumentations- und Abrechnungsmöglichkeit“ fehlt, um den Lehrern des Freistaats ein Essen „zu einem nicht ermäßigten Preis“ anzubieten. Essen zum „ermäßigten Preis“ wiederum wäre zwar seitens der Küche möglich, aber: rechtlich nicht. Es widerspreche dem „kommunalen Schenkungsverbot“.

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SZ PlusMünchner Grundschulen
:Warum viele Lehrer nicht mehr in der Mensa essen dürfen

Selbst wenn sie dafür bezahlen, ist das an jeder vierten Münchner Grundschule nicht mehr möglich – obwohl genug Essen da ist. Stattdessen, beklagt ein Schulleiter, „werden Massen weggeworfen“. Und die Verantwortlichen? Wollen noch mehr Bürokratie.

Von Kathrin Aldenhoff

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