In dieser Woche soll einer der ältesten Grundsätze des liberalen Rechtsstaats einer, sagen wir, Modernisierung unterzogen werden. Ein rechtskräftiger Freispruch, so der Plan der Koalition, kann dann nachträglich gekippt werden, wenn "neue Tatsachen oder Beweismittel" die Verurteilung des Verdächtigen wegen Mordes wahrscheinlich machen. Die Justiz hätte einen zweiten Versuch, wenn es im ersten nicht für eine Verurteilung gereicht hat. Und dies, obwohl im Grundgesetz steht, dass niemand wegen derselben Sache zweimal vor Gericht gestellt werden darf - eine Regel, die so weit zurückreicht, dass Juristen sie noch heute lateinisch abkürzen: Ne bis in idem.
Wiederaufnahmeverfahren:Die Justiz hat einen Versuch - nicht mehr
Gerichtsakten in Hamburg: Bekommt die Justiz einen zweiten Versuch, auch wenn der Angeklagte bereits freigesprochen wurde?
(Foto: Christian Charisius/dpa)Einer der ältesten liberalen Rechtsgrundsätze lautet: Niemand darf wegen derselben Sache zwei Mal vor Gericht gestellt werden. Das will die Koalition nun aushebeln - für mehr Gerechtigkeit. Ein gefährliches Versprechen.
Kommentar von Wolfgang Janisch
Strafrechtsänderung:Freispruch vom Freispruch
1981 wurde Frederike von Möhlmann ermordet, ein Verdächtiger wurde damals freigesprochen. Erst später tauchten weitere Beweise gegen ihn auf - ohne Folgen, denn Freigesprochene können nicht noch einmal vor Gericht gestellt werden. Doch das soll sich nun ändern.
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