Wiederaufnahmeverfahren:Die Justiz hat einen Versuch - nicht mehr

Neuer Prozess um Gruppenvergewaltigung

Gerichtsakten in Hamburg: Bekommt die Justiz einen zweiten Versuch, auch wenn der Angeklagte bereits freigesprochen wurde?

(Foto: Christian Charisius/dpa)

Einer der ältesten liberalen Rechtsgrundsätze lautet: Niemand darf wegen derselben Sache zwei Mal vor Gericht gestellt werden. Das will die Koalition nun aushebeln - für mehr Gerechtigkeit. Ein gefährliches Versprechen.

Kommentar von Wolfgang Janisch

In dieser Woche soll einer der ältesten Grundsätze des liberalen Rechtsstaats einer, sagen wir, Modernisierung unterzogen werden. Ein rechtskräftiger Freispruch, so der Plan der Koalition, kann dann nachträglich gekippt werden, wenn "neue Tatsachen oder Beweismittel" die Verurteilung des Verdächtigen wegen Mordes wahrscheinlich machen. Die Justiz hätte einen zweiten Versuch, wenn es im ersten nicht für eine Verurteilung gereicht hat. Und dies, obwohl im Grundgesetz steht, dass niemand wegen derselben Sache zweimal vor Gericht gestellt werden darf - eine Regel, die so weit zurückreicht, dass Juristen sie noch heute lateinisch abkürzen: Ne bis in idem.

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