Urteil zum Mietendeckel:Ein missglücktes Experiment, nicht das Ende der Diskussion

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Karlsruhe kippt den Berliner Mietendeckel und so stellt sich die Frage: Dürfen die Preise jetzt ungeniert explodieren? Nein. Denn das Urteil besagt auch: Jetzt ist der Bund in der Pflicht - und der hat noch viel Spielraum.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Das Verdikt aus Karlsruhe kam nicht wirklich überraschend. Der Berliner Mietendeckel, jener so engagierte wie umstrittene Versuch, den Anstieg der Mieten in den Griff zu bekommen, ist Vergangenheit. Das Gesetz ist nichtig, weil das Land Berlin nicht zuständig ist. Denn der Bund hat mit seiner Mietpreisbremse eine Sperre gegen landeseigene Regelungen errichtet. So sind die Spielregeln im Bundesstaat, die dem Bund bei der Regulierung von Mietpreisen den Vortritt lassen. Die Versuche, eine Landeskompetenz herbeizuargumentieren, waren ehrenwert, wirkten aber immer auch ein wenig künstlich. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb nachvollziehbar.

Ärgerlich ist das Ergebnis dennoch. Nicht so sehr, weil der Berliner Mietpreisdeckel eine wirklich überzeugende Lösung für die immensen Schwierigkeiten der Großstädte mit den explodierenden Wohnkosten geboten hätte. Das hat er nicht. Er hat zwar tatsächlich den Preisanstieg gebremst, andererseits aber auch das Angebot verknappt und Umgehungsstrategien befördert. Er hat, mit anderen Worten, zu sehr gegen den Markt gearbeitet, anstatt ihn zu regulieren und zugleich intelligent zu lenken.

Wirklich ärgerlich ist, dass die Länder in dieser Sache nichts zu sagen haben

Nein, ärgerlich ist schlicht und ergreifend die Tatsache, dass die Länder und insbesondere die Stadtstaaten in diesem für die Metropolen so entscheidenden Feld nichts zu sagen haben. Das Verfassungsgericht hat dies letztlich nur festgestellt, die Wurzel liegt in der Kompetenzverteilung, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist. Denn eines zeigt das Berliner Beispiel doch: Dort, in den Großstädten, finden sich die wirkungsvollsten politischen Triebkräfte, um den Kampf gegen den Preisanstieg zu führen.

Wohnungsmarkt
:Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

Die Richter entscheiden: Mieten zu begrenzen, sei allein Sache des Bundes, nicht der Länder. Der Mieterbund nennt das bitter, die Aktienkurse von Immobilienkonzernen legen zu.

Der Bund dagegen regiert eben auch über sehr viel flaches Land. Manche Initiative, etwa zur Enteignung von Wohnkonzernen, mag übers Ziel hinausschießen. Aber solche Ansätze illustrieren, dass es in den Metropolen wirklich brennt. Bezahlbares Wohnen ist dort eine zentrale stadtplanerische und soziale Frage, nicht allein wegen des Geldes, sondern auch, weil die Verdrängung aus dem angestammten Viertel einen Verlust der vertrauten Umgebung bedeutet - einen Verlust von Heimat, wenn man so will.

Jetzt ist der Bund am Zug

Der Mietendeckel war ein Experiment, diesen Kräften entgegenzuwirken. Vielleicht ein missglücktes Experiment, und ganz sicher nicht der einzig denkbare Ansatz: Natürlich muss mehr gebaut und effizienter genehmigt werden. Aber den steigenden Mieten muss man auf vielen Ebenen entgegenwirken. Und aus den Erfahrungen mit dem Mietendeckel hätten andere Städte und Länder lernen können. Da könnte die Vielfalt des Föderalismus wirklich einmal zum Wettbewerb um die beste Lösung führen.

Der Karlsruher Beschluss besagt aber auch, dass nun der Bund am Zug ist. Mit der Mietpreisbremse hat er ein Instrument geschaffen, das einerseits nicht gut funktioniert, andererseits wirkungsvollere Gesetze in den Ländern unmöglich macht. Liest man die Karlsruher Entscheidung von 2019 zur Mietpreisbremse, dann muss man sagen: Da dürfte auch verfassungsrechtlich noch viel Luft nach oben sein, um die Bremse schärfer zu stellen. Die Grenzen der Eigentumsgarantie wären jedenfalls dann überschritten, wenn eine Mietenregulierung "auf Dauer zu Verlusten für die Vermieter oder zu einer Substanzgefährdung der Mietsache führte", heißt es dort. Davon sind die Effekte der Mietpreisbremse weit entfernt.

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