Wohnungsnot:Eigentum verpflichtet - zu nichts, außer zu Gewinnerzielung

Wohnungsnot: Eine Wohnung zu besichtigen, ist etwas anderes, als eine zu bekommen: Auch in Berlin ist Letzteres zu passablen Preisen schwierig geworden.

Eine Wohnung zu besichtigen, ist etwas anderes, als eine zu bekommen: Auch in Berlin ist Letzteres zu passablen Preisen schwierig geworden.

(Foto: imago/INSADCO / imago/INSADCO)

Bei den schwarz-roten Koalitionsgesprächen in Berlin geht es auch darum, wie das Wohnen wieder billiger werden kann. Einige Ideen.

Kolumne von Heribert Prantl

In einem Jahr werden die Feiern zur Feier des Grundgesetzes beginnen; es wird dann 75 Jahre alt, und es wird viel gelobt und gepriesen werden. Eine Feierwarnung vorab: Zu viel Weihrauch schwärzt den Heiligen. Es gibt Sätze im Grundgesetz, die zwar einerseits spektakulär sind, aber andererseits auch spektakulär missachtet werden, weil die Politik nichts tut, um ihnen zur Geltung zu verhelfen. Die spektakulären Sätze laufen dann spektakulär ins Leere. An der Spitze der leerlaufenden Sätze steht der Verfassungssatz, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Sozialbindung nennt man das - und das Wohnungseigentum ist ein besonders wichtiges Beispiel für die Gemeinwohlpflichtigkeit des Eigentums und deren Geringschätzung.

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Kolumne von Heribert Prantl

Heribert Prantl ist seit 1. März 2019 Kolumnist und ständiger Autor der Süddeutschen Zeitung. Zuvor leitete er das Ressort Meinung sowie die Innenpolitik und war Mitglied der Chefredaktion. Alle seine Kolumnen finden Sie hier.

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