MeinungUrteil gegen „Querdenken“-GründerDie Staatsanwaltschaft war übereifrig

Kommentar von Roland Muschel

Lesezeit: 1 Min.

Die öffentliche Aufmerksamkeit für den Prozess war groß: Michael Ballweg (Mitte) gibt am Donnerstag nach dem Urteil ein Statement ab.
Die öffentliche Aufmerksamkeit für den Prozess war groß: Michael Ballweg (Mitte) gibt am Donnerstag nach dem Urteil ein Statement ab. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Michael Ballweg stellt sich schon lange als politisch Verfolgten dar. Nun wurde er vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Ermittler haben unnötig zur Legendenbildung beigetragen.

Der „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg saß neun Monate in Untersuchungshaft, seine Vermögenswerte wurden vom Auto über die Rolex bis zum Bürostuhl beschlagnahmt, sein Ruf beschädigt. Er stand seit Oktober 2024 vor Gericht, weil ihm vorgeworfen wurde, Tausende seiner Anhänger betrogen und Spendengelder in Höhe von 575 000 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Man muss das alles noch mal so klar benennen, jetzt, wo die Vorwürfe in sich zusammengefallen sind wie ein Soufflé.

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