Tödlicher Angriff in Regionalzug:Wenn's nur so leicht wäre mit dem Abschieben

Tödlicher Angriff in Regionalzug: Eine Tat, die fassungslos macht: Ein Mann gedenkt der zwei Todesopfer und der sieben Verletzten nach einer Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg.

Eine Tat, die fassungslos macht: Ein Mann gedenkt der zwei Todesopfer und der sieben Verletzten nach einer Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg.

(Foto: Marcus Brandt/dpa)

Warum war der vorbestrafte mutmaßliche Messerstecher Ibrahim A. überhaupt noch in Deutschland? Die Gesetze hätten eine Abschiebung hergegeben, keine Frage. Die Behörden aber haben oft ein ganz anderes Problem.

Kommentar von Ronen Steinke

Es mangelt nicht an klaren, scharfen deutschen Gesetzen, um einen Straftäter wie Ibrahim A. abzuschieben, bevor sich seine jahrelange Serie von Gewalttaten so weit hochschaukelt, dass er das Äußerste tut und - wie am Mittwoch geschehen - in einem Regionalzug in Norddeutschland zwei Menschen tötet. Es gibt solche klaren, scharfen Gesetze zu Genüge, sie stehen zum Beispiel im Asylgesetz, Paragraf 73, Absatz 5. Sie besagen: Wenn ein Ausländer eine "schwere Straftat" begangen hat, dann endet die Solidarität des deutschen Rechtsstaats mit ihm.

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