MeinungSicherheit:In der U-Bahn hat ein Messer nichts verloren

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Kommentar von Ronen Steinke

Lesezeit: 3 Min.

Was für einen Sinn sollte es machen, solche Messer in der Öffentlichkeit mit sich zu führen? Hier zeigt ein Polizist zwei dieser Werkzeuge. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa)

Der Vorschlag ist gut, dass Klingen von mehr als sechs Zentimeter Länge in der Öffentlichkeit nicht mehr getragen werden dürfen. Das bringt jedenfalls mehr als manche anderen Ideen, die derzeit zum Umgang mit ausländischen Straftätern kursieren.

Scharfe Messer haben in der Küche, in der Werkstatt oder auf der Baustelle etwas verloren, und gerne auch im Steakhaus, zwischen T-Bone auf Eichenholz, Kartoffelspalten und Salatgabel. Aber im Club? In der U-Bahn? Auf dem Volksfestplatz? Welchem Zweck können scharfe Messer dort dienen, der nicht so heikel und problematisch wäre, dass man es staatlicherseits besser schon längst unterbunden hätte?

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