Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Mehrwertsteuer

Eine Abgabe, bei der es manch Missverständnis gibt und die gerade einigen Ärger bereitet.

Von Björn Finke

Die Mehrwertsteuer bereitet der Bundesregierung gerade Kopfzerbrechen - genauer: die Frage, wie verhindert werden kann, dass diese Abgabe die Belastungen durch die Gasumlage weiter erhöht. Streng genommen geht es bei der Debatte allerdings um die Umsatzsteuer. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Mehrwert- und Umsatzsteuer zwar als Synonyme verwendet, doch in Wirklichkeit ist die Mehrwertsteuer der Oberbegriff für zwei Steuern: die Umsatzsteuer, die Bürger bezahlen, und die Vorsteuer, die Unternehmen beim Bestellen von Zulieferungen berappen. Die Umsatzsteuer verteuert Einkäufe; sie ist eine der lukrativsten Steuern und liegt in Deutschland bei 19 Prozent oder bei sieben Prozent für Grundnahrungsmittel (oder auch Zeitungen und Bücher). Die Gasumlage von dieser Steuer zu befreien, verbietet das EU-Recht. Zwar ist Besteuerung Kompetenz der Mitgliedstaaten und nicht der EU, aber mit der Mehrwertsteuerrichtlinie gibt sie einen Rahmen vor. Deren jüngste Reform trat erst vor vier Monaten in Kraft. Demnach muss der Normalsatz mindestens 15 Prozent betragen. Daneben dürfen die Regierungen zwei ermäßigte Sätze von mehr als fünf Prozent für bestimmte Waren und Dienstleistungen einführen. Ein noch niedrigerer Satz oder gar eine Befreiung ist nur für Nahrungs- oder Arzneimittel möglich - nicht jedoch für die Gasumlage.

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