Es ist nicht schön anzusehen, wenn ein Richter an eine Mauer prallt. Es sind unwürdige Szenen, wann immer im Gerichtssaal ein Beamter auf dem Zeugenstuhl sitzt, und der Richter möchte klären, was dieser Beamte denn weiß über einen misslungenen Polizeieinsatz, einen Umweltskandal, eine Geheimdienstaffäre – aber der Beamte antwortet: Dafür habe er keine „Aussagegenehmigung“ seiner Behörde. Rums. Wenn ein gewöhnlicher Bürger, eine Bürgerin in dieser Situation dichtmachen würde – der Richter würde ihn an seine Wahrheitspflicht erinnern. An seine Verpflichtung als Zeuge, die sich notfalls sogar mit Zwangsmitteln durchsetzen lässt. Wenn aber ein Beamter, eine Beamtin dies tut, dann steht das Gericht machtlos da. Aussagegenehmigung, das ist ein hoheitliches Recht. Pech für die Aufklärung.
MeinungMaskenaffäreSo bleibt die Wahrheit auf der Strecke

Kommentar von Ronen Steinke
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Aufklärerin Margaretha Sudhof verweigert den Abgeordneten des Bundestags Auskünfte, weil sie keine Genehmigung vom Gesundheitsministerium dafür habe. Das ist unwürdig.
