Strafjustiz:Was gegen Fehlurteile hilft

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Nach 13 Jahren Haft besteht kein dringender Tatverdacht mehr gegen Manfred Genditzki. (Foto: Julian Baumann/Julian Baumann)

13 Jahre unschuldig in Haft? Mitunter sichern deutsche Gerichte nicht das Recht, sondern das Unrecht. Das ließe sich in vielen Fällen verhindern.

Kommentar von Hans Holzhaider

Ein Mann wird nach mehr als dreizehn Jahren aus lebenslanger Haft entlassen, weil kein dringender Tatverdacht mehr besteht. Man kann das dem Staatsanwalt und den beiden Strafkammern anlasten, die Manfred Genditzki trotz unübersehbarer Zweifel an seiner Schuld angeklagt und verurteilt haben. Aber darüber hinaus zeigt der Fall die Defizite des deutschen Strafprozessrechts bei der Behandlung von Fehlurteilen auf.

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Dreizehn Jahre lang saß Manfred Genditzki im Gefängnis für eine Tat, die er von Anfang an bestritten hatte. Dann kam der Anruf, dass er ab sofort ein freier Mann ist. Über eine frustrierend lange Suche nach der Wahrheit.

Von Hans Holzhaider

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