Ein Kind wurde sexuell missbraucht, darüber waren sich alle einig: das Landgericht Lübeck, die Staatsanwaltschaft Kiel und selbst die Verteidiger des angeklagten Vaters. Nur zogen die Juristen daraus sehr unterschiedliche Konsequenzen: Die Verteidigung und sogar die Staatsanwaltschaft forderten Freispruch für den Vater. Das Gericht jedoch hat ihn nun dennoch verurteilt, zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Es wies das Argument zurück, der Vater habe das Kind im Zustand des Schlafwandelns missbraucht und sei deswegen schuldunfähig.
MeinungLübeckDieses Urteil war unvermeidlich

Kommentar von Annette Ramelsberger
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Der Ex-Staatsanwalt, der seinen Sohn missbrauchte, erhält zu Recht eine Bewährungsstrafe. Sein Argument, dies schlafwandelnd getan zu haben, verfängt vor Gericht nicht.
