MeinungRechtsextremismusLudwigshafen schließt den Bewerber der AfD zu Recht von der Oberbürgermeister-Wahl aus

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Kommentar von Detlef Esslinger

Lesezeit: 2 Min.

Joachim Paul, 55, ist seit 2016 Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtags.
Joachim Paul, 55, ist seit 2016 Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtags. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Endlich nutzt ein Gremium mal eines der Instrumente, die die Demokratie für den Kampf gegen ihre Feinde bereithält. Ein Paragraf in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung ist genau dafür da, einen Hetzer wie Joachim Paul gar nicht erst in die Nähe der Macht kommen zu lassen.

Mit welchen Instrumenten lässt sich verhindern, dass Extremisten eines Tages den Staat, die Demokratie kapern? Diese Debatte wird seit Jahren geführt, jedoch stets mit dem Ergebnis, dass die Instrumente zwar genannt, aber nicht angewandt werden. Das Bundesverfassungsgericht scheute einst ein Verbot der NPD mit der Begründung, die Partei sei zu unbedeutend. Über die AfD lässt sich das nicht mehr sagen; ein Verbotsverfahren kommt trotzdem nicht in Gang. Die Beweislage gegen die Partei gilt als zu dünn. Artikel 18 des Grundgesetzes ermöglicht den Entzug von Grundrechten bei Personen, die diese für den Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen. Der Artikel ist wie geschaffen zur Anwendung etwa beim Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke. Er wird aber nicht genutzt, aus Sorge, die Höckes im Land könnten darüber zu Märtyrern werden. Bleibt also nur die Hoffnung, dass es den demokratischen Kräften gelingen möge, mit guter Politik und guter Kommunikation die Rechtsextremisten wieder bedeutungslos zu machen?

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