Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Gehaltskürzung

Arbeitsrechtlich ist es möglich, Beschäftigten das Gehalt zu kürzen, wenn sie die vereinbarte Leistung nicht erbringen.

Von Sibylle Haas

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, geht Pflichten ein. Angestellte müssen bestimmte Arbeiten erledigen, und Arbeitgeber müssen dafür bezahlen. Wenn Beschäftigte jedoch die Leistung nicht erbringen können oder wollen, indem sie gar nicht oder zu wenig arbeiten, darf ihnen der Chef oder die Chefin das Gehalt kürzen. Auch wer über einen langen Zeitraum nicht wie vereinbart arbeitet, riskiert einen Lohnabzug. Und wer sich grob fahrlässig verhält, indem er etwa aus Wut auf die Chefin den Laptop zertrümmert, muss mit weniger Gehalt rechnen. Das Arbeitsverhältnis ist also nichts anderes als eine Geschäftsbeziehung. Geld gegen Leistung, das gilt auch hier. Doch was passiert, wenn Arbeitnehmer wegen des Coronavirus behördlich unter Quarantäne gestellt werden? Bislang war es so, dass nach dem Infektionsschutzgesetz zumeist die Gesundheitsämter für den Verdienstausfall aufkamen. Doch seit Anfang November gilt: Wer sich nicht gegen Covid-19 impfen lässt und in Quarantäne muss, hat darauf keinen Anspruch mehr. So geht es jetzt offenbar einigen Fußballprofis des FC Bayern München. Mehrere ungeimpfte Spieler müssen nach einem Bericht der Bild am Sonntag auf Teile ihres Gehalts verzichten. Demnach sollen die Bayern-Chefs den Spielern, die bisher in Quarantäne mussten, für die Quarantänewoche kein Gehalt zahlen.

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