Spricht etwas dagegen, wenn der Rechtsstaat sich Personen vorknöpft, die meinen, antifaschistische Bürgerwehr spielen zu dürfen - und zwar nicht, indem sie schützend und hilfsbereit vor Flüchtlingsheimen wachen oder indem sie etwa linke Konzerte in unwirtlichen Gegenden absichern, jederzeit bereit, sich in Notwehr zu verteidigen, sondern indem sie nachts auf Rachestreifzug gehen? Als Vollstrecker ihrer eigenen Gesetze? Im Morgengrauen vor Privathäusern, bewaffnet mit Hämmern oder Schlagstöcken?
Linke Gewalt:Es gibt keine gute Selbstjustiz - auch nicht gegen Nazis
Linke Gewalt und der Fall Lina E.: Graffito an einem Haus in Leipzig.
(Foto: Jan Woitas/dpa)Die hohe Haftstrafe für Lina E. ist vertretbar, der Staat kann diese Art von Gewalt nicht dulden. Und doch weckt das Urteil gemischte Gefühle: Sachsens Ermittler gehen nicht mit gleicher Härte gegen rechte Schlägertrupps vor.
Kommentar von Ronen Steinke
Lesen Sie mehr zum Thema