Lexikon:Organspende

Ein Vorgang, dem man in Deutschland bisher ausdrücklich zustimmen muss.

Von Bastian Brinkmann

Die Regeln für Organspenden gehören zu den ethischen Grundsatzfragen, die im Bundestag nicht wie sonst streng nach Fraktion abgestimmt werden. Zuletzt hat der Bundestag 2020 entschieden, ein Register einzuführen. Dort können Menschen hinterlegen, ob sie einwilligen, dass ihre Organe im Falle ihres Ablebens zur Spende entnommen werden. Online ist das Register seit März dieses Jahres. Bislang haben nur rund 130 000 Menschen ihre Entscheidung dort hinterlegt. Um sich einzutragen, muss man die Online-Funktion des Personalausweises nutzen. Von Herbst an soll das auch über die Krankenkassenkarte gehen. Alternativ ist es rechtlich weiterhin möglich, einen Angehörigen zu informieren oder den Willen schriftlich zu hinterlegen. Alle Angaben sind freiwillig. Hier setzt die neue Initiative aus dem Bundesrat an: Mehrere Bundesländer fordern eine Widerspruchslösung. Diese würde die bisherige Praxis umkehren. Nicht potenzielle Organspender müssten aktiv werden und ausdrücklich zustimmen, sondern umgekehrt würden alle zunächst als Organspender gelten. Wer das nicht will, muss sich melden und widersprechen. Die Befürworter erhoffen sich davon mehr gespendete Organe, besonders gebraucht werden Niere, Leber und Herz.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: