Aktuelles Lexikon:Mütterrente

Für die Zeit, die Eltern mit Babys und Kleinkindern verbringen, statt erwerbstätig zu sein, können sie sich Rentenpunkte anrechnen lassen. (Foto: Julian Stratenschulte)

Ausgleichende Maßnahme, die manche Ökonominnen und Ökonomen zu teuer finden.

Von Kerstin Bund

Die Mütterrente ist eine Leistung der deutschen Rentenversicherung, die Erziehungszeiten für Kinder bei der Rente stärker anerkennt. Sie wurde 2014 mit dem Ziel eingeführt, die Lebensleistung insbesondere von Müttern besser zu würdigen und Altersarmut vorzubeugen. Dabei haben, anders als der Name vermuten lässt, auch Väter Anspruch darauf. Ausschlaggebend ist, wer den Nachwuchs überwiegend erzogen hat. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden derzeit bis zu zweieinhalb Erziehungsjahre angerechnet. Das entspricht 2,5 Rentenpunkten. Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, hingegen werden bis zu drei Erziehungsjahre und damit drei Rentenpunkte berücksichtigt.

Die CSU hält diese unterschiedliche Behandlung für ungerecht. In den Sondierungsgesprächen setzte die Partei durch, dass die Mütterrente auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, von 2,5 auf drei Rentenpunkte ausgeweitet wird. Ein halber Rentenpunkt entspricht aktuell 19,66 Euro im Monat.

Es gibt allerdings Kritik an dem Vorhaben. Die Ausweitung der Mütterrente würde nach Angaben der Rentenversicherung rund fünf Milliarden Euro im Jahr kosten. Ökonominnen wie die Wirtschaftsweise Veronika Grimm warnen davor, dass dies die strapazierten Sozialkassen zusätzlich belasten würde.

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