Aktuelles Lexikon:Landesverrat

Das Verbrechen, dessen sich ein BND-Beamter schuldig gemacht haben soll.

Von Detlef Esslinger

Sollte der BND-Beamte Carsten L. verurteilt werden, muss er sich auf eine lange Haft gefasst machen. Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen ihn wegen Landesverrats, "in besonders schweren Fällen" stehen darauf fünf Jahre bis lebenslang. Als "besonders schwer" definiert Paragraf 94 des Strafgesetzbuchs, wenn der Täter "eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet" - oder wenn er "die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit" der Bundesrepublik herbeiführt. L. soll Informationen an einen russischen Nachrichtendienst weitergeleitet haben. Verfahren aufgrund dieses Verbrechens sind selten und spektakulär. 1992 wurde der Verfassungsschutzbeamte Klaus Kuron zu zwölf Jahren Haft verurteilt; er war als Stasi-Spion enttarnt worden. Sogar 13 Jahre erhielt Günter Guillaume, den die Stasi beim seinerzeitigen Bundeskanzler Willy Brandt platziert hatte. Seine Enttarnung führte 1974 zu dessen Rücktritt. Das Besondere am Verbrechen Landesverrat: Alle Staaten verfolgen ihn, alle Staaten stiften dazu an. 2016 verurteilte das Oberlandesgericht München einen Mann, der vielen Staaten dienen wollte: Beschäftigt war er beim BND. Und spionierte für die CIA. Außerdem bot er den Russen seine Dienste an.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: