NS-Prozesse:Dieser Schuldspruch ist gut und richtig, aber . . .

NS-Prozesse: Gerade einmal drei Sätze hatte die frühere Sekretärin im KZ Stutthof, Irmgard F., für die Opfer und deren Hinterbliebenen übrig.

Gerade einmal drei Sätze hatte die frühere Sekretärin im KZ Stutthof, Irmgard F., für die Opfer und deren Hinterbliebenen übrig.

(Foto: Christian Charisius/AFP)

Die 97 Jahre alte, frühere Sekretärin im KZ Stutthof erhält eine Bewährungsstrafe. Und damit ist einer der letzten, vielleicht sogar der letzte NS-Prozess zu Ende. Haben Justiz und Gesellschaft damit also ihre Schuldigkeit getan?

Kommentar von Robert Probst

Viele der Überlebenden hätten sicher gern mehr gehört als diese dürren Worte. Genau drei Sätze sagte die Angeklagte in dem Prozess: "Es tut mir leid, was alles geschehen ist. Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen." Am Dienstag ist nun die 97-jährige, ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, schuldig der Beihilfe zum tausendfachen Mord an den Häftlingen. Dieser Schuldspruch ist gut und richtig.

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