Kunstfälschungen:Dies ist nicht meins

Es zirkulieren immer mehr Kunstfälschungen. Deshalb ist es überfällig, dass nun ein Gericht die Rechte von Künstlern und Sammlern stärkt und Händler in die Schranken weist.

Von Kia Vahland

Wer entscheidet, ob ein Werk ein Original ist oder nicht? Der Künstler. Diese einfache, aber keineswegs selbstverständliche Antwort gab nun das Düsseldorfer Landgericht im Streit um ein Werk des Zero-Künstlers Günther Uecker. Eine Sammlerin hatte einen Händler bezichtigt, ihr eine Fälschung verkauft zu haben, der bestritt dies. Schließlich inspizierte der betagte Maler im Gerichtssaal das Bild - und erklärte, es nicht geschaffen zu haben. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss der Händler der Frau ihre Anzahlung zurückgeben.

Damit stärkt das Gericht die Rechte sowohl der Urheber als auch der Sammler. Es weist all jene Händler in die Schranken, die ihre Ware nicht gründlich genug prüfen und so Fälschungen nicht erkennen. Da die Menge an kursierenden Möchtegern-Originalen immer weiter anschwillt, ist das ein wichtiger Schritt.

Wer die Künstler vor Missbrauch schützt, schützt auch die kleinen Sammler. Das wiederum dient der Allgemeinheit, die sich darauf verlassen muss, dass einem Künstler zuerkannte Werke auch von diesem sind. Ansonsten ändert sich der Charakter eines Œuvre und nach dem Ableben des Urhebers weiß niemand mehr, was stimmt und was nicht.

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