MeinungUkraineKiew darf sich notfalls auf russischem Gebiet verteidigen – auch mit deutschen Waffen

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Kommentar von Joachim Käppner

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Das Recht auf Selbstverteidigung: Ukrainischer Panzer des sowjetischen Typs „T-64“ im Kampfgebiet an der russischen Grenze.
Das Recht auf Selbstverteidigung: Ukrainischer Panzer des sowjetischen Typs „T-64“ im Kampfgebiet an der russischen Grenze. ROMAN PILIPEY/AFP

Der mögliche Einsatz des Schützenpanzers „Marder“ in der Region Kursk löst vor allem in der SPD aus historischen Gründen Bedenken aus. Bislang aber hatten Berlins „rote Linien“ für die Verwendung seiner Lieferungen angesichts der Kriegsrealität ohnehin keinen Bestand.

Nicht zum ersten Mal fällt der Schatten der Geschichte schwer auf die deutsche Militärhilfe für die Ukraine. Der mögliche Einsatz deutscher Schützenpanzer durch die ukrainische Armee auf russischem Gebiet bei Kursk muss historisches Unbehagen hervorrufen, kein Zweifel. Auch diese Stadt wurde 1941 Opfer des deutschen Vernichtungskrieges, die deutschen Invasoren ermordeten Tausende ihrer Einwohner oder verschleppten sie als Sklavenarbeiter. 1943 scheiterte in der Panzerschlacht bei Kursk der letzte Versuch der Wehrmacht, die Rote Armee entscheidend zu schlagen. Der Name steht also für den Zivilisationsbruch, den Nazideutschland über die Welt brachte, aber auch für dessen nahendes Ende.

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Bei der Offensive der Ukraine auf russisches Gebiet sollen auch von Deutschland gelieferte „Marder“-Schützenpanzer aufgetaucht sein. Das wirft die Frage auf, ob es dazu Absprachen gibt.

SZ PlusVon Georg Ismar, Frank Nienhuysen

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