Vor drei Wochen verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision von Irmgard F., der Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof. Eine Anwältin verlas den Brief eines Überlebenden. Als er das Lager zum ersten Mal betreten habe, sei er vom „Geruch des Todes“ empfangen worden, vom Gestank aus dem Schornstein des Krematoriums, dem niemand habe entgehen können. Wenn man diese erschütternde Erinnerung eines nunmehr 96-jährigen Mannes ins Juristische übersetzt, dann heißt dies: Wer im Lager war, der wusste, dass dies ein Betrieb des Todes war. Und wer daran mitwirkte, der half beim großen Töten. Beihilfe zum Mord nennt man das.
MeinungNS-ProzesseIn einem KZ war auch die Sekretärin schuldig

Kommentar von Wolfgang Janisch
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Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung einer heute 99-jährigen Frau des Konzentrationslagers Stutthof – zu Recht.
