Das Verhältnis zwischen der Bundesregierung und den von ihr regierten jungen Männern verdient mittlerweile mindestens folgenden Beziehungsstatus: Es ist kompliziert. Seit dem Wochenende schäumt die Erregungswelle wieder auf. Es klang ja wirklich erst mal nach arg übergriffiger Freiheitsbeschränkung: Männer zwischen 17 und 45 Jahren bräuchten für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten jetzt eine Genehmigung der Bundeswehr.
Erst neulich hatte ja überhaupt das mögliche Revival der Wehrpflicht Abwehrreaktionen bei vielen in der Zielgruppe ausgelöst. Nur 30 Prozent der 18- bis 28-Jährigen sind laut einer Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung für einen Pflichtdienst an der Waffe. Und jetzt das?
Es ist nur so: Die neue Wehrpflicht wird, so bitter das wäre, eben nötig, wenn das Freiwilligenmodell nicht reichen sollte, um der Bundeswehr eine zur Abschreckung genügende Personalstärke zu verleihen. Dafür muss die Truppe nun mal wissen, wer ihr überhaupt zur Verfügung stünde, daher die bald einsetzende Pflichtmusterung, und wo ihre potenziellen Rekruten eigentlich sind. Das ist nicht übergriffig. Das ist in einer Zeit, in der Krieg in Europa herrscht und das russische Regime der Nato offen droht, ein notwendiges Maß an Notfallvorbereitung.
Großartig ändern dürfte sich erst einmal nichts
Blöd nur, dass die Bundesregierung ihren Ruf bei Teilen der jungen Generation selbst verschuldet ruiniert. Sie hätte über alle Aspekte des neuen Wehrdienstmodells von Anfang an transparent aufklären müssen. Nach dem Motto: Es wäre uns auch lieber, wir müssten das nicht tun, aber leider, leider ist Folgendes notwendig, um die Freiheit zu bewahren. Stattdessen hat die Frankfurter Rundschau im immerhin schon drei Monate alten Wehrpflichtgesetz die Passage mit der Reisemeldepflicht ausgegraben. Das Verteidigungsministerium versichert jetzt eilig, man werde noch diese Woche eine generelle Ausnahme von der Genehmigungspflicht erlassen. Ändern dürfte sich damit also erst mal nichts. Die Klarstellung kommt nur verdammt spät.
Hinweis: Dieser Kommentar wurde aktualisiert, nachdem das Ministerium mitgeteilt hat, dass die Genehmigungspflicht vorläufig nicht in Kraft tritt.

