Der Vater, wenn man ihn rechtsgeschichtlich betrachtet, ist eine merkwürdig schillernde Figur. In der Frühzeit der Bundesrepublik, mit einem christlich-moralisch geprägten Familienrecht, lautete der Obersatz: Hauptsache, verheiratet! Für den Erzeuger eines Kindes - wenn er nicht der Ehemann der Mutter war - war der Weg zur Vaterschaft nahezu unmöglich, seine Existenz war in den einschlägigen Paragrafen zunächst gar nicht vorgesehen. Mit der Modernisierung des Familienrechts gewann die soziale Familie an Bedeutung. Doch auch hier hatte er es nicht leicht. Wenn Familie dort ist, wo Fürsorge geleistet und Verantwortung übernommen wird, dann gerät ebenfalls leicht in die Rolle des Störenfrieds, wer sein Elternrecht nur auf die Gene stützt.
Familienrecht:Etwas mehr Vater darf's schon sein
Die gesellschaftliche Rolle von Vätern ändert sich gerade - es spricht manches dafür, dass es der rechtliche Status auch tun sollte.
(Foto: IMAGO/Steve Brookland/IMAGO/Westend61)Es gibt gute Gründe, die Rechte biologischer Väter zu stärken - solange dabei Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kinder genommen wird.
Kommentar von Wolfgang Janisch
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