Das Kriegsvölkerrecht definiert, was ein legitimes militärisches Ziel ist, worauf also – grob gesagt – geschossen werden darf. Um das deutsche Verteidigungsministerium zu zitieren: Militärische Ziele sind „Objekte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Standortes, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung, deren Inbesitznahme oder Neutralisierung unter den in dem betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt“.
Ukraine:Die Angst vor einer Eskalation des Krieges ist nicht unberechtigt
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Juristisch und militärisch gesehen ist es absurd, dass Kiews Armee westliche Langstreckenwaffen nicht gegen Ziele in Russland einsetzen darf. Politisch sieht das komplizierter aus.
Kommentar von Hubert Wetzel
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