MeinungFernost:Südkoreas Kriegsrechtspräsident ist frei – und bleibt doch angeklagt

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Kommentar von Thomas Hahn

Demonstration von Anhängern des rechtskonservativen Ex-Präsidenten Yoon Suk-yeol in Südkorea. (Foto: Ahn Young-joon/AP)

So funktioniert der Rechtsstaat eben: Yoon Suk-yeol darf wegen eines Formfehlers der Staatsanwaltschaft das Gefängnis verlassen. Für ihn und seine Anhänger ist das nur begrenzt Grund zur Freude.

Schnell verbreitete sich am Freitag die Nachricht, dass Südkoreas suspendierter Präsident Yoon Suk-yeol aus der Untersuchungshaft zu entlassen sei. Ein Gericht in Seoul hatte einem Antrag Yoons stattgegeben. Das klang natürlich gut für die Fans des rechtskonservativen Staatschefs: War Yoons Kriegsrechtserklärung vom 3. Dezember, wegen angeblicher nordkoreanische Einflüsse auf das Parlament, also doch nicht so illegal, wie Opposition und viele Juristen sagen?

Der Verdacht, einen Aufstand entfacht zu haben

Das kann man aus dem Urteil nicht schließen. Es ändert nichts am Strafverfahren gegen Yoon wegen des Verdachts, er habe einen Aufstand angeleitet. Und der Prozess um seine Amtsenthebung vor dem Verfassungsgericht hat damit erst recht nichts zu tun; dieses entscheidet wohl nächste Woche, ob Yoon Präsident bleibt oder nicht.

Das Urteil zu Yoons Gunsten hat formale Gründe. Am 15. Januar kam Yoon in Untersuchungshaft. Diese war zunächst auf zehn Tage begrenzt. Die Staatsanwaltschaft verlängerte die Frist, meldete dies jedoch ein paar Stunden zu spät. Das ahndete das Gericht, schließlich müssen sich auch Behörden an Gesetze halten. Yoon hat im Zuge seiner Festnahme behauptet, dass Südkoreas Rechtsstaat „zusammengebrochen“ sei. Ist er nicht, doch Yoons Anwälte nutzen jeden kleinen Fehler. Schlimm wäre das nur dann, falls diese eine gerechte Verurteilung verhinderten.

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