Die Ampel räumt auf im Steuerrecht, ein bisschen zumindest. Die Kombination der Steuerklassen III und V, beliebt bei Ehepaaren mit unterschiedlich hohen Gehältern, soll ersetzt werden durch etwas, das „Steuerklasse IV mit Faktor“ heißt. Für all jene, die sich nur einmal im Jahr mit diesem Thema beschäftigten, nämlich dann, wenn sie ihre verknitterten Belege über den Kauf von Postwertzeichen für die Steuererklärung hervorkramen: Nein, das Ehegattensplitting wird nicht abgeschafft. Und ja: Die Regierung erhofft sich trotzdem einen Effekt, und zwar einen psychologischen.
Steuerrecht:Das Ehegattensplitting wird nicht abgeschafft. Leider
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Frauen, die deutlich weniger verdienen als ihre Ehemänner, dürften in Zukunft mehr Geld von ihrem Einkommen sehen. Dieser psychologische Effekt ist schon mal ein Anfang.
Kommentar von Henrike Roßbach
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