Kaum liegt der Vorschlag vor, heißt es schon, er gehe nicht weit genug. Das sagte beispielsweise Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster über Entwürfe aus dem Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Verschärfung der Abschieberegeln. Über diese Entwürfe lässt sich gewiss diskutieren, etwa über die Verlängerung des Ausreisegewahrsams in bestimmten Fällen. Bei der dazugehörigen Überlegung, Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können, sieht es aber eher so aus, als gingen die Vorschläge deutlich zu weit, und zwar aus verfassungsrechtlichen Gründen.
Verbrecherische Clans:In der Familie
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Lange hat der Staat die Bekämpfung organisierter Kriminalität vernachlässigt - nun schießt ein Gesetzesvorschlag von Innenministerin Faeser über das Ziel hinaus.
Kommentar von Joachim Käppner
Exklusiv Kriminalität:Innenministerium will Angehörige von Clans kollektiv abschieben
Der Entwurf sieht eine Möglichkeit zur Rückführung auch dann vor, wenn keine Straftaten begangen wurden. Bisher existiert eine ähnliche Regelung nur für den Bereich der Terrorismusbekämpfung.
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