Vermögen:Es ist Zeit für einen großen Gerechtigkeits-Check

Vermögen: Und jetzt gehören diese Küche und dieses Haus uns - sofern man aus begütertem Hause stammt.

Und jetzt gehören diese Küche und dieses Haus uns - sofern man aus begütertem Hause stammt.

(Foto: IMAGO/Maskot/IMAGO/MASKOT)

Der Adel ist abgeschafft. Der Geldadel aber lebt und gedeiht. Dies bewirkt das Erbschaftsteuerrecht: Je größer das Erbe, desto kleiner die Steuer.

Kolumne von Heribert Prantl

Der Erbe hat zwei natürliche Feinde: Erstens die Miterben, die ihm sein Erbe streitig machen. Zweitens den Staat und seine Erbschaftsteuer. Die Erbschaftsteuer trifft das Vermögen zu einem Zeitpunkt, zu dem es seinen bisherigen Hüter verloren und der neue Erwerber es noch nicht richtig im Griff hat. Diesen psychologisch günstigen Zeitpunkt hat erstmals der römische Kaiser Augustus ausgenutzt, der die Erbschaftsteuer einführte, um sein Heer zu finanzieren. Sich ihr zu entwinden, ist Ziel juristischer Kunstfertigkeit - sei es, dass Vermögen schon zu Lebzeiten verschenkt wird; sei es, dass eine Stiftung gegründet wird; sei es, dass auf sonstige Weise Steuerbefreiung oder Steuerverschonung erwirkt wird.

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Kolumne von Heribert Prantl

Heribert Prantl ist seit 1. März 2019 Kolumnist und ständiger Autor der Süddeutschen Zeitung. Zuvor leitete er das Ressort Meinung sowie die Innenpolitik und war Mitglied der Chefredaktion. Alle seine Kolumnen finden Sie hier.

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