Wer sich für die Wirkungsweise hybrider Kriegsführung interessiert, findet in der lebhaften Debatte über die Zuständigkeiten bei der Abwehr von Drohnen gerade massenhaft Anschauungsmaterial. Der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als „hybrides Anschlagsszenario“ beschriebene Drohnenangriff auf den Leipziger Flughafen hat zwar keinen unmittelbaren physischen Schaden angerichtet, erweist sich aber im Rahmen der psychologischen Schattenkriegsführung als durchaus erfolgreich.
MeinungSchutz von FlughäfenKompetenzdebatten um die Drohnenabwehr nützen niemandem – außer Russland

Kommentar von Daniel Brössler

Diese Drohne in Sachsen gehört der Polizei. Aber wer ist zuständig, wenn Unbekannte sie steuern?
Hendrik Schmidt/Hendrik Schmidt/dpaSo kompliziert ist es nicht: Die Bundespolizei muss aufrüsten – und wenn das zu wenig ist und „fremde Mächte“ am Werk sind, ist auch die Bundeswehr gefragt.
