MeinungExtremismus:Die AfD sollte sich nicht zu früh freuen

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Kommentar von Ronen Steinke

Lesezeit: 2 Min.

AfD-Veranstaltung (in Baden-Württemberg): Nun haben die Gerichte Zeit, die neue Einstufung zu prüfen - mehr ist nicht passiert.
AfD-Veranstaltung (in Baden-Württemberg): Nun haben die Gerichte Zeit, die neue Einstufung zu prüfen - mehr ist nicht passiert. (Foto: Stefan Puchner/Stefan Puchner/dpa)

Bloß weil der Verfassungsschutz vorerst eine Stillhaltezusage macht und nicht mehr von „gesichert rechtsextrem“ spricht, hat die Partei noch lange nicht gewonnen.

Gerade erst am vergangenen Freitag hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mit einer Nachricht an die Öffentlichkeit gewandt. Es verkündete per Pressemitteilung, die AfD werde von nun an in ihrer Gänze als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Und jetzt, nur wenige Tage später – ist schon wieder alles passé? Es ist ein Vorgang, der Erstaunen ausgelöst hat. Huch: Der Verfassungsschutz hat seine Pressemitteilung rasch wieder von seiner Webseite zurückgezogen. Noch mal huch: Er spricht jetzt auch gar nicht mehr von „gesichert rechtsextrem“. Mehr noch, der Nachrichtendienst hat sogar offiziell ein Versprechen abgegeben, so etwas vorerst nicht wieder zu behaupten. Schriftlich. Und der Dienst hat damit einem ausdrücklichen Wunsch der AfD sowie auch eines Gerichts entsprochen. Sprich: Er war dazu gezwungen.

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