Damit eine Schwangerschaft zustande kommt, braucht es zwei, vereinfacht gesprochen Frau und Mann. Das Gesetz darüber, was unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitraum mit einer solchen Schwangerschaft geschehen darf, betrifft allerdings nur die Beteiligte, die eine Gebärmutter hat - und es steht im Strafrecht. Der Paragraf 218 verkörpert im Wortsinn die gesellschaftliche Ungleichbehandlung der Geschlechter auf der Grundlage ihrer Fortpflanzungsorgane.
Den Paragrafen 218 einfach abschaffen?:Ein Vorstoß zur richtigen Zeit
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"Weg mit § 218!": Eine Demonstration für das Recht auf Abtreibungen in Berlin.
(Foto: Jörg Carstensen/picture alliance/dpa)Die Familienministerin hat recht. Das geltende Abtreibungsrecht ist eine einzige Grauzone und wird der Lage betroffener Frauen nicht gerecht.
Kommentar von Meredith Haaf
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