Die Geschichte der Gleichberechtigung war und ist eine Geschichte der Nichtgleichberechtigung. Daran ändern ein paar herausragende Personalia nichts. Sie verschleiern nur, dass es nach wie vor ein Gefälle sozialer Macht gibt zwischen den Geschlechtern. Vor dreißig Jahren, im September 1994, wurde Jutta Limbach zur Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts ernannt – als erste Frau in diesem Amt; sie blieb es acht Jahre lang. Vor 19 Jahren wählte der Bundestag Angela Merkel zur Bundeskanzlerin – als erste Frau in diesem Amt; sie blieb es 16 Jahre lang. Seit drei Jahren ist Bärbel Bas die Präsidentin des Deutschen Bundestags. Und seit 2019 ist Ursula von der Leyen Präsidentin der EU-Kommission; im Juli wurde sie wiedergewählt. Das könnten Indizien dafür sein, dass Gleichberechtigung nicht einfach nur im Grundgesetz steht, sondern erreicht ist. Aber: Sie ist es nicht. Bei den Feiern zum Grundgesetzjubiläum wurde das eher schamhaft verschwiegen.
Demokratie:Weltweit auf Platz 45: Da steht Deutschland bei Gleichberechtigung in den Parlamenten
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Kolumne von Heribert Prantl
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