MeinungJustizDürfen Rechtsextremisten Laienrichter sein?

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Kolumne von Heribert Prantl

Lesezeit: 3 Min.

Ehrenamtliche für die Schöffenwahl gesucht: Leider gleicht die Auswahl eher einer Lotterie.
Ehrenamtliche für die Schöffenwahl gesucht: Leider gleicht die Auswahl eher einer Lotterie. (Foto: Friso Gentsch)

Das Schöffenwesen im Strafrecht ist Traditionstheater aus dem 19. Jahrhundert. Eine engagierte und couragierte Justizpolitik könnte es abschaffen. Sie sollte es sogar tun.

Es gibt in Deutschland weit über hunderttausend Menschen mit einer ganz besonderen Macht: Sie sind ehrenamtliche Richter; im Strafrecht heißen sie Schöffen. Es sind viele, es sind insgesamt fünfmal so viele wie Berufsrichter. Macht haben sie deswegen, weil sie zwar keine Robe tragen, aber gleichwohl bei den Entscheidungen das gleiche Stimmgewicht haben wie die Berufsrichter; sie können den Berufsrichter sogar überstimmen. Das ist eigentlich spektakulär, hat aber bisher die Gesetzgebung nicht besonders interessiert. Es interessiert das aber mehr und mehr die Verfassungsgegner. Es ist daher Zeit für grundsätzliche Überlegungen: Braucht es wirklich Laienrichter? Wo, an welchen Gerichten, braucht es sie? Und wenn es sie braucht, wie sorgfältig müssen sie ausgewählt werden?

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