MeinungBundesgerichtshofDas ist beileibe nicht das Ende aller Klimaklagen

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Kommentar von Wolfgang Janisch

Lesezeit: 1 Min.

In diesem Fall sieht der Bundesgerichtshof den Gesetzgeber als richtigen Adressaten des Anliegens.
In diesem Fall sieht der Bundesgerichtshof den Gesetzgeber als richtigen Adressaten des Anliegens.
Uli Deck/dpa

Die Richter räumen im Streit um ein Verbrenner-Aus für Mercedes und BMW dem Gesetzgeber den Vorrang ein. Doch das nächste Verfahren ist schon anhängig.

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Schon seit Jahren gehört es zum Repertoire von Umweltverbänden, Klimaschutz nicht nur auf der Straße oder in den Parlamenten einzufordern, sondern auch vor Gericht durchzusetzen. Das Genre der Klimaklagen ist längst etabliert und der anfängliche Vorwurf widerlegt, Klimaschutz sei doch allein Sache der Politik und nicht der Gerichte. Treibhausgase lösen Fluten oder Dürren aus, ihre Verursacher greifen damit in elementare Grundrechte ein – Gesundheit, Freiheit, Eigentum.

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BGH-Urteil zum Klimaschutz
:Das Verbrenner-Aus ist Sache der Politik, nicht der Gerichte

Die Deutschen Umwelthilfe wollte durchsetzen, dass Mercedes und BMW ab 2030 keine Verbrenner mehr produzieren dürfen. Der Bundesgerichtshof hat die Klage abgewiesen.

SZ PlusVon Wolfgang Janisch

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