Demonstrationen:Protest muss nicht störungsfrei bleiben - aber eine Botschaft haben

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Alle Räder stehen still - bis die Polizei kommt: Am 28. Oktober 2022 blockieren Klimaaktivisten die Karlsstraße in München. (Foto: IMAGO/Alexander Pohl/IMAGO/aal.photo)

Wie viel Regelverletzung ist erlaubt, wenn Protestierende die Apokalypse verhindern wollen? Die Rechtslage ist komplex. Sicher erscheint aber: Aufmerksamkeit allein rechtfertigt wenig.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Es klang nach einem verheerenden Vorwurf: Ein Rettungswagen, so hieß es zunächst, habe auf dem Weg zu einer verunglückten Radfahrerin in einem von Klimaschützern verursachten Stau wertvolle Zeit verloren. Die Forderung nach härteren Strafen für "Klima-Chaoten" (Alexander Dobrindt) kam so rasch wie erwartbar. Auf den zweiten Blick scheint es indes nicht mehr so eindeutig zu sein, ob die Aktivisten tatsächlich eine gefährliche Verzögerung verursacht haben. Aber auch jenseits dieses Einzelfalls stellt sich die Frage: Wie soll das Recht, wie soll die Politik umgehen mit den selbstklebenden Klima-Aktivisten, die Autobahnen blockieren und Gemälde mit Suppe und Kartoffelbrei bewerfen? Wie viel Regelverletzung ist Protestierenden erlaubt, die für sich in Anspruch nehmen, die Apokalypse einer ungebremsten Erderhitzung verhindern zu wollen?

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Klimaaktivisten blockieren Straßen und drohen mit weiteren Aktionen gegen die Infrastruktur. Wann sie sich damit strafbar machen - und wann nicht.

Von Wolfgang Janisch

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