MeinungKlimaschutzKarlsruhe schützt unsere Kinder vor unserer Zaghaftigkeit

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Kommentar von Wolfgang Janisch

Lesezeit: 2 Min.

Der Klimaschutz darf nicht auf übermorgen verschoben werden: Windräder in der Ostsee zwischen den Inseln Rügen und Bornholm.
Der Klimaschutz darf nicht auf übermorgen verschoben werden: Windräder in der Ostsee zwischen den Inseln Rügen und Bornholm. Jens Büttner/dpa

Das Bundesverfassungsgericht schaut mit den Augen junger Menschen ins Grundgesetz - und kommt zu einer historischen Entscheidung.

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Eigentlich hat sich der Superlativ längst abgenutzt, aber hier ist er einmal angebracht: Das Bundesverfassungsgericht hat eine historische Entscheidung zum Klimaschutz getroffen. Nicht, weil der Kampf gegen den Klimawandel damit schon gewonnen wäre. Sondern weil der fulminante Beschluss den Schutz künftiger Generationen vor den durch Erderwärmung verursachten Stürmen und Dürreperioden endlich zu einer verfassungsrechtlich verbindlichen Kategorie macht. Die Verteidigung der Grundrechte gegen die Versäumnisse beim Klimaschutz darf nicht mehr auf übermorgen verschoben werden, auch nicht auf morgen - sie muss heute beginnen. Das ist fortan die Leitlinie des Grundgesetzes.

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