Innere Sicherheit:Präventivhaft gegen Klimaaktivisten? Das ist rechtswidrig

Innere Sicherheit: Ginge es streng nach Recht und Gesetz, dann sind die Klima-Aktivisten, die in München den Verkehr behindert haben, nicht einmal wegen Nötigung zu belangen.

Ginge es streng nach Recht und Gesetz, dann sind die Klima-Aktivisten, die in München den Verkehr behindert haben, nicht einmal wegen Nötigung zu belangen.

(Foto: Florian Peljak/Florian Peljak)

In München sitzen zehn Demonstranten seit Tagen ein. Ihr Vergehen? Sie haben den Verkehr für 90 Minuten behindert. Wie ein Passus, einst ersonnen im Kampf gegen islamistische Terroristen, nun Anwendung findet für friedliche Demonstranten.

Kommentar von Ronen Steinke

Während die Unionsfraktion im Bundestag fiebrig-autoritäre Träume davon träumt, wie man die friedlichen Klimademonstranten, die den Autoverkehr behindern, künftig ins Gefängnis werfen könnte - "Knast statt Geldstrafen", fordert CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt -, sind die Sicherheitsbehörden in Bayern schon einen Schritt weiter. Sie leben diesen Traum. In München sind am Donnerstag zwölf Klimaaktivisten eingesperrt worden. Zehn von ihnen sitzen weiter hinter Gittern, nur weil sie den Verkehr am Stachus, einem zentralen Platz, für 90 Minuten behindert haben.

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