Kirchen stehen nicht über dem Gesetz und das Kirchenasyl ist kein Rechtsanspruch. Es dürfe immer nur als „Ultima Ratio“ angewandt werden, um humanitäre Härten zu verhindern, so sagt es eine Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den Kirchen.
MeinungMigrationChristliche Gemeinden kümmern sich um Geflüchtete oft besser als der Staat

Kommentar von Annette Zoch

„Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen.“ Auf diesen Satz Jesu berufen sich die Verfechter des Kirchenasyls. Das ist zu respektieren.
