MeinungUrteil in KarlsruheDie Kirche darf bei manchen Beschäftigten erwarten, dass sie in der Kirche sind – richtig so

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Kommentar von Annette Zoch

Lesezeit: 1 Min.

Nicht irgendein Arbeitgeber: Bei der Diakonie geht es um die christliche Botschaft.
Nicht irgendein Arbeitgeber: Bei der Diakonie geht es um die christliche Botschaft. (Foto: Leonie Asendorpf/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht gibt der Diakonie recht, weil diese eine konfessionslose Bewerberin nicht haben wollte. Schließlich geht es um einen Job in einer christlichen Organisation.

Der Fall Vera Egenberger beschäftigt schon so lange deutsche und europäische Gerichte, dass sich die Realität des kirchlichen Arbeitsrechts längst weitergedreht hat. Vor dreizehn Jahren hatte sich die konfessionslose Berlinerin auf eine Referentenstelle bei der Diakonie beworben. Weil der evangelische Wohlfahrtsverband aber die Kirchenmitgliedschaft zur Voraussetzung gemacht hatte, war sie gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Egenberger klagte – und gewann zunächst, vor dem EuGH und vor dem Bundesarbeitsgericht. Die Diakonie reichte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.

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