Kinderpornografie:Ein Gesetz, das am Leben vorbeigeht

Kinderpornografie: Ermittler wie diese Kriminaloberkommissarin beim Polizeipräsidium Mittelhessen werten akribisch Bilder aus, um gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch zu kämpfen. Allerdings führt die aktuelle Gesetzeslage sogar dazu, dass auch Opfer angezeigt werden können.

Ermittler wie diese Kriminaloberkommissarin beim Polizeipräsidium Mittelhessen werten akribisch Bilder aus, um gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch zu kämpfen. Allerdings führt die aktuelle Gesetzeslage sogar dazu, dass auch Opfer angezeigt werden können.

(Foto: Arne Dedert/picture alliance/dpa)

Nach den neuen rigiden Strafvorschriften müssen sogar Opfer belangt werden, die zur Dokumentation Fotos an die Polizei geben. Das ist absurd.

Kommentar von Annette Ramelsberger

Wenn es um sexualisierte Gewalt gegen Kinder geht, dann kochen die Emotionen seit jeher hoch. "Wegschließen und zwar für immer", forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, als 2001 eine Achtjährige vergewaltigt und ermordet worden war. "Todesstrafe für Kinderschänder" war einer der Wahlsprüche der rechtsextremistischen NPD. Und wer erlebt, wie kaltschnäuzig manche Täter reagieren, die vielleicht nicht den Körper, aber doch die Seele eines Kindes getötet haben, der kann die Wut und Verzweiflung der betroffenen Eltern und auch den Ruf nach härteren Strafen nachvollziehen.

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