MeinungJustizStraffällige Kinder brauchen Hilfe, keinen Prozess

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Kommentar von Wolfgang Janisch

Lesezeit: 2 Min.

Kinderkriminalität hat oft mit Vernachlässigung zu tun, mit Gewalt in der Familie, mit Problemen in der Schule, mit psychischen Belastungen.
Kinderkriminalität hat oft mit Vernachlässigung zu tun, mit Gewalt in der Familie, mit Problemen in der Schule, mit psychischen Belastungen. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Die Union diskutiert die Idee, zwölf- und dreizehnjährige Straftäter vor Gericht zu stellen, die Schwelle zur Strafmündigkeit abzusenken. Sinnvoller wäre es, eine ganz andere Institution zu stärken.

Jeder Start ins neue Jahr bietet Gelegenheit, frische politische Ideen zu platzieren, schon deshalb, weil alles wieder auf Anfang gestellt zu sein scheint. Unter den Gedanken, die derzeit in der Unionsfraktion beraten werden, ist auch ein Vorschlag, wie man der zunehmenden Kinderkriminalität Einhalt gebieten könnte. Nämlich, indem man die derzeit bei 14 Jahren einsetzende „Strafmündigkeit“ durch ein besonderes Strafverfahren gegen Zwölf- und Dreizehnjährige ergänzt. Zwar nicht, um sie in ein echtes Gefängnis zu stecken, aber vom sozialen Trainingskurs bis zum Jugendarrest soll vieles möglich sein.

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