Jeder Start ins neue Jahr bietet Gelegenheit, frische politische Ideen zu platzieren, schon deshalb, weil alles wieder auf Anfang gestellt zu sein scheint. Unter den Gedanken, die derzeit in der Unionsfraktion beraten werden, ist auch ein Vorschlag, wie man der zunehmenden Kinderkriminalität Einhalt gebieten könnte. Nämlich, indem man die derzeit bei 14 Jahren einsetzende „Strafmündigkeit“ durch ein besonderes Strafverfahren gegen Zwölf- und Dreizehnjährige ergänzt. Zwar nicht, um sie in ein echtes Gefängnis zu stecken, aber vom sozialen Trainingskurs bis zum Jugendarrest soll vieles möglich sein.
MeinungJustizStraffällige Kinder brauchen Hilfe, keinen Prozess

Kommentar von Wolfgang Janisch
Lesezeit: 2 Min.

Die Union diskutiert die Idee, zwölf- und dreizehnjährige Straftäter vor Gericht zu stellen, die Schwelle zur Strafmündigkeit abzusenken. Sinnvoller wäre es, eine ganz andere Institution zu stärken.
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