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Aus Seenot gerettete Migranten im Mittelmeer: Das Völkerrecht schreibt solche Hilfe verbindlich vor. 
Aus Seenot gerettete Migranten im Mittelmeer: Das Völkerrecht schreibt solche Hilfe verbindlich vor.  (Foto: Mission Lifeline)

Wenn Menschen auf dem Meer verunglücken und hilflos sind, muss man ihnen helfen. Wer das unterlässt, bricht das Völkerrecht – genau das wird jetzt den USA vorgeworfen.

Von Johanna Pfund

Schon lange bevor das prächtige britische Passagierschiff Titanic 1912 einen Eisberg rammte und 1500 Menschen ihr Leben in eisigen Gewässern verloren, galt das ungeschriebene Gesetz, hilflose Menschen aus dem Wasser zu retten. Das Unglück der Titanic führte letztlich zu festgeschriebenen internationalen Konventionen, welche sogar im Wüten des Zweiten Weltkriegs oft berücksichtigt wurden – gleich ob es sich bei den hilflos Treibenden um Freund oder Feind handelte. Mittlerweile gibt es drei völkerrechtliche Abkommen dazu:  das Internationale Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See aus dem Jahr 1974 (Solas), das Internationale Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See sowie das 1982 verabschiedete Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Ihnen allen gemeinsam ist, dass hilflosen Menschen auf hoher See geholfen werden muss, es gibt ein „Nichtzurückweisungsgebot“. Die einzige Ausnahme wäre, die Retter würden bedroht. Darauf berufen sich die USA, die angeblich nach dem Beschuss eines vermutlichen Drogenschmuggelbootes in der Karibik zwei hilflose Besatzungsmitglieder gar mit Absicht tödlich verletzt haben sollen.

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