Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten, jedem gehören jeweils acht Richterinnen und Richter an. Das Bild ist vertraut: acht Menschen in roten Roben nebeneinander auf der Richterbank, wie sie eine mündliche Verhandlung führen oder später ihr Urteil verkünden. Das ist der sichtbare Teil des Gerichts. Darüber hinaus gibt es Kammern. Derzeit unterhalten beide Senate jeweils drei Kammern, bestehend aus je drei seiner Mitglieder. (zwei Richter gehören zwei Kammern an). Diese Kammern arbeiten einen großen Teil der eingereichten Verfassungsbeschwerden ab – ohne mündliche Verhandlung; anders wäre das Pensum kaum zu bewältigen. Gibt es keine mündliche Verhandlung, nennt man die Entscheidung nicht Urteil, sondern Beschluss – so auch den der Zweiten Kammer des Zweiten Senats, der nun die Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers aus Gaza abgelehnt hat. Er wollte, dass deutsche Rüstungsexporte an Israel für verfassungswidrig erklärt werden. Jeweils zum Jahresende bildet jeder Senat seine Kammern fürs nächste Jahr. Dieser Zweiten Kammer gehören die Richterinnen Christine Langenfeld und Rhona Fetzer sowie ihr Kollege Thomas Offenloch an.
Aktuelles LexikonWas ist eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts?

Spruchkörper in Karlsruhe, die die wenigsten kennen, die aber dort das meiste erledigen.
Von Detlef Esslinger