Justiz:Doppelt geurteilt hält nicht besser

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Justiz: Hans von Möhlmann hält im Jahr 2015 in Hannover ein Foto seiner 1981 ermordeten Tochter Frederike in den Händen.

Hans von Möhlmann hält im Jahr 2015 in Hannover ein Foto seiner 1981 ermordeten Tochter Frederike in den Händen.

(Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Niemand darf sich in derselben Sache zweimal vor Gericht verantworten müssen - diesen Grundsatz aufzuheben, klingt im Einzelfall angebracht, birgt aber zu hohe Risiken.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Ein Mädchen ist ermordet worden, mehr als 40 Jahre ist das her. Doch nun gibt es deutliche Hinweise auf den mutmaßlichen Mörder - damals war er freigesprochen worden. Und der Gesetzgeber hat, aus Anlass dieses Falles, das letzte Hindernis aus dem Weg geräumt, das seiner Verurteilung im Wege steht: das rechtsstaatliche Verbot, jemanden ein zweites Mal wegen derselben Tat vor Gericht zu stellen.

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