Ein Mädchen ist ermordet worden, mehr als 40 Jahre ist das her. Doch nun gibt es deutliche Hinweise auf den mutmaßlichen Mörder - damals war er freigesprochen worden. Und der Gesetzgeber hat, aus Anlass dieses Falles, das letzte Hindernis aus dem Weg geräumt, das seiner Verurteilung im Wege steht: das rechtsstaatliche Verbot, jemanden ein zweites Mal wegen derselben Tat vor Gericht zu stellen.
Justiz:Doppelt geurteilt hält nicht besser
Niemand darf sich in derselben Sache zweimal vor Gericht verantworten müssen - diesen Grundsatz aufzuheben, klingt im Einzelfall angebracht, birgt aber zu hohe Risiken.
Kommentar von Wolfgang Janisch
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