MeinungMedien:Pressefreiheit gilt für alle. Deshalb gehen Medien den Verfassungsschutz nichts an, solange sie nicht Hass und Gewalt verbreiten

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Kommentar von Ronen Steinke

Lesezeit: 1 Min.

Unter geheimdienstlicher Beobachtung: die Zeitung "Junge Welt". (Foto: imago stock&people/imago stock&people)

Ein Gericht in Berlin erlaubt dem Verfassungsschutz die Beobachtung des sehr linken Blattes „Junge Welt“. Das aber kann nicht das letzte Wort sein.

Eine Pressefreiheit, die nur für bestimmte Meinungen gelten würde, wäre keine. Eine Pressefreiheit, die nur für besonders konstruktive, besonnene Meinungen gelten würde, bräuchte niemand. Denn wenn man sich zu solchen Attributen erst auf Diskussionen mit staatlichen Autoritäten einlassen müsste – hätte die Freiheit schon verloren. Pressefreiheit muss für alle gelten. Ausnahme: Sie darf nicht für diejenigen gelten, die mit ihren Worten Gewalt androhen oder zu Gewalt aufstacheln. Hass ist keine Meinung. Da liegt die Grenze.

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SZ PlusVerfassungsschutz und „Junge Welt“
:Auf links gedreht

Die linke Zeitung „Junge Welt“ wehrt sich gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Der Fall wirft die wichtige Frage auf: Wo verläuft die Grenze zwischen Unsinn und Gefahr für die Demokratie?

Von Ronen Steinke

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